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Schreibheft

Kosten

Du kannst/ Sie können direkt ohne Überweisung zum vorher vereinbarten Termin in die Praxis kommen. In der Privatpraxis behandle ich vorwiegend Privatpatienten und Beihilfeberechtigte Personen.
Die Gesetzlichen Krankenkasse übernehmen die Kosten in einer Privatpraxis nicht ohne vorheriger individueller Klärung.
Eine Selbstzahlung ist nach Absprache möglich.
Gerne beantworte ich diesbezügliche Fragen.

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GESETZLICH VERSICHERTE PERSONEN

Die Abrechnung der Therapiestunden erfolgt in einer Privatpraxis durch gesetztliche Krankenversicherungen nur über das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren". Es handelt sich dabei um individuelle Entscheidungen der Krankenkassen bezüglich der Übernahme der Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Der Unterschied zur automatischen Abrechnung über die Versichertenkarte besteht darin, dass du/ Sie bei deiner/ Ihrer Krankenkasse für die Übernahme der Therapiekosten einen gesonderten Antrag stellen musst/ müssen.

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PRIVAT VERSICHERTE / BEIHILFEBERECHTIGTE PERSONEN

Die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Therapiekosten. Das Antragsverfahren ist je nach Versicherung und Vertrag/Tarif verschieden. Es ist sinnvoll, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherungsstelle zu informieren. Überlicherweise können direkt bis zu 5 probatorischen Sitzungen wahrgenommen werden. Danach wird im Falle des Therapiebedarfs der Antrag auf Psychotherapie gestellt. Ich unterstütze dann bei der Beantragung. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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SELBSTZAHLER
 
Die Therapiekosten können auch selbst übernommen werden. Die in Rechnung gestellten Therapiekosten richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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